Akute Schmerzen werden primär vom entsprechenden Facharzt diagnostiziert und therapiert. Selbstverständlich gibt es Ausnahmen, z.B. Patienten mit einer akuten Zosterneuralgie oder mit einer Malignomerkrankung. In diesen Fällen sollte wegen der besonderen Dringlichkeit die Vereinbarung eines Termins in unserer Schmerzambulanz durch Ihre Mitarbeiterinnen erfolgen.
Patienten mit chronischen Schmerzen können sich auch selbst in unserer Schmerzambulanz anmelden. Zurzeit bestehen allerdings Wartezeiten von bis zu drei Monaten.
Stellen sich Ihre Patienten in unserer Ambulanz vor, benötigen Sie eine Überweisung zur Schmerztherapie sowie alle mit der Schmerzerkrankung in Verbindung stehenden Vorbefunde.
In einem intensiven vierwöchigen Behandlungsprogramm erfahren jeweils sechs Patienten eine Behandlung, die Physio- und Sporttherapie, aber auch ärztliche Therapieformen und Psychotherapie beinhaltet. Für die multimodale teilstationäre Schmerztherapie kommen chronisch Schmerzkranke mit mindestens drei der folgenden Kriterien in Frage:
schwere somatische Begleiterkrankung
Nicht gehfähige Patienten bzw. solche mit stark eingeschränkten Deutschkennt-nissen müssen ausgeschlossen werden, da sie an physiotherapeutischen bzw. gesprächsbasierten Gruppentherapien und Edukation nicht suffizient teilnehmen können.
Eine relative Kontraindikation zur (teil)stationären Schmerztherapie besteht bei allen Patienten mit laufenden Rentenverfahren, laufenden Verschlechterungs-anträgen für den Grad der Behinderung und nicht abgeschlossenen Schadensersatzprozessen usw. Zahlreiche Studien haben gezeigt, dass sich der Erfolg der Therapie hier deutlich eingeschränkt darstellt.
Da lediglich sechs Patienten im vierwöchigen Wechsel behandelt werden können, sind Wartezeiten vorprogrammiert. Sinnvoll ist es deshalb, Patienten frühzeitig anzumelden.
Die betreffenden Patienten erhalten von uns einen standardisierten Fragebogen und werden zeitnah zu einem Vorgespräch in unsere Ambulanz eingeladen (bitte stellen Sie hierzu eine Überweisung zur Schmerztherapie aus), um die Indikation zur teilstationären, multimodalen Schmerztherapie multidisziplinär zu bestätigen.
Bitte geben Sie Ihrem Patienten zu diesem Vorgespräch zur Vermeidung unnötiger Doppeldiagnostik alle relevanten Vorbefunde mit. Dazu zählen insbesondere radiologische Befunde, Arztbriefe (insbesondere radiologische, neurologische, psychiatrische oder solche von (teil)stationären Behandlungen) sowie vorliegende aktuelle Labor- und EKG-Befunde.
In der Regel ist eine Einweisung zur (teil)stationären multimodalen Schmerztherapie ausreichend. Die Kontaktaufnahme zur Kostenübernahme mit der jeweiligen Krankenkasse kann bei einigen Krankenversicherern sinnvoll sein und sollte dann früh genug erfolgen.