Wichtige
Informationen für Patienten und Angehörige
Allgemeine Krankenhausleistungen
Mit der Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen
sind die allg. Krankenhausleistungen abgedeckt. Diese umfassen
die ärztlichen Leistungen einschließlich aller
notwendigen Untersuchungen, Behandlungen und Medikamente,
die pflegerische Versorgung, die Unterbringung in einem Mehrbettzimmer
sowie die Verpflegung.
Sofern Sie gesetzlich krankenversichert sind, entstehen Ihnen
für die Inanspruchnahme der allg. Krankenhausleistungen
für die Dauer der Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse
außer den gesetzlichen Zuzahlungen keine weiteren Kosten.
Wahlleistungen
Wahlleistungen sind über die allgemeinen Krankenhausleistungen
hinausgehende Leistungen. Sie sind gesondert zu vereinbaren und nur
gegen Aufpreis erhältlich. Folgende Wahlleistungen stehen Ihnen
in unserem Krankenhaus zur Auswahl:
- Behandlung durch die Chefärzte der Hauptfachabteilungen
(In diesem Fall liquidieren alle an Ihrer Behandlung beteiligten
leitenden Abteilungs- und Konsiliarärzte sowie ärztlich
geleiteten
Untersuchungseinrichtungen gesondert)
- Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer
- Unterbringung und Verpflegung einer Begleitperson
- Fernsehen (Im Ein- bzw. Zweibettzimmer-Zuschlag ist die Grundgebühr
bereits enthalten)
Selbstverständlich werden Ihnen auch ohne Abschluss einer Vereinbarung über
die Wahlleistung "Behandlung durch den Chefarzt" alle medizinisch
erforderlichen Leistungen zuteil. Jedoch richtet sich dann die Person
des betreuenden Arztes ausschließlich nach der medizinischen
Notwendigkeit.
Ärztliche Versorgung
Die Verantwortung für Ihre Behandlung tragen
die Ärzte. Bitte haben Sie Vertrauen zu ihnen und beachten
Sie deren Anordnungen und Empfehlungen. Unsere Ärzte sind
gerne bereit, Fragen zu Ihrer Erkrankung und deren Behandlung zu
beantworten, entweder während der Visite oder nach Vereinbarung
in einem persönlichen Gespräch.
Es ist verständlich, dass auch Ihre Angehörigen wissen
möchten, wie es Ihnen geht. Die Ärzte, wie auch alle
anderen Mitarbeiter des Krankenhauses, unterliegen aber der Schweigepflicht.
Auskünfte sind deshalb nur mit Ihrem ausdrücklichen Einverständnis
möglich. Dies sollten Sie zuvor mit dem Stationsarzt abklären.
Entlassung
Wir freuen uns mit Ihnen und Ihren Angehörigen,
wenn Ihre Gesundheit soweit wieder hergestellt ist, dass ein weiterer
stationären Aufenthalt nicht mehr notwendig ist und Sie nach
Hause entlassen werden können. Haben Sie noch entliehene Gegenstände,
wie z.B. Schienen, Gehhilfen etc.? Dann geben Sie diese bitte der
Stationsleitung zurück.
Wollen Sie das Krankenhaus ohne Einwilligung des Arztes vorzeitig
verlassen, müssen Sie durch Unterschrift bestätigen,
dass Sie die Verantwortung für alle etwaigen Folgen selbst übernehmen.
Bedenken Sie bitte, dass solch ein Schritt auch versicherungsrechtliche
Konsequenzen haben kann. Die Entlassung kann aber auch bei einem
schwerwiegenden Verstoß gegen die Hausordnung oder durch
ungebührliches Verhalten erfolgen.
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